Batteriegesetz (BattG)
Informationen zum Batteriegesetz
Nach dem Batteriegesetz sind wir verpflichtet Sie im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus bzw. im Zusammenhang mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, auf Folgendes hinzuweisen:
Akkus und Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Da Batterien Stoffe enthalten, die Mensch und Umwelt schädigen können, müssen die Batterien fachgerecht behandelt bzw. verwertet werden.
Die ordnungsgemäße Verwertung von Batterien macht es erforderlich, dass diese getrennt vom restlichen Abfall und auch getrennt nach den Sammel- und Behandlungskategorien (Gerätebatterien, Fahrzeugbatterien und Industriebatterien) erfasst werden. Darüber hinaus verfolgt die getrennte Sammlung der Batterien auch den Zweck der Ressourcenschonung.
Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batteriegesetz ausdrücklich verboten. Als Endverbraucher sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Sie haben Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Die Hersteller von Gerätebatterien haben ein flächendeckend tätiges Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien (Gemeinsames Rücknahmesystem) oder ein eigenes, öffentlich genehmigtes Rücknahmesystem (herstellereigenes Rücknahmesystem) eingerichtet.
Geräte-Altbatterien werden ausschließlich über Sammelstellen, die dem Gemeinsamen Rücknahmesystem oder einem herstellereigenen Rücknahmesystem angeschlossen sind, erfasst.
Bitte entsorgen Sie Altbatterien insofern an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie an der jeweiligen Verkaufsstelle vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Altbatterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder per Post an uns zurücksenden.
Mac&PC München
Markus Schuster
Grafingerstr.85b
81671 München
Soweit wir Fahrzeug-Batterien vertreiben, sind Fahrzeug-Altbatterien ausschließlich über uns als Vertreiber, die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und über sog. Behandlungseinrichtungen nach § 12 Absatz 2 des Batteriegesetzes erfasst. Industrie-Altbatterien werden grundsätzlich über die Vertreiber, die Behandlungseinrichtungen nach § 12 Absatz 2 des Batteriegesetzes und über gewerbliche Altbatterieentsorger erfasst.
Wir weisen darauf hin, dass wir – soweit wir Fahrzeugbatterien an Endnutzer vertreiben – verpflichtet sind, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.
Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Als Vertreiber können wir bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Werden in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugbatterien an Endnutzer ab- oder weitergegeben, so entfällt die Pfandpflicht.
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich dem unten abgebildeten Symbol. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber. Sie finden diese Hinweise auch nochmals in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.